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Brandschutzordnung

Brandschutzordnung

Gerne erstellen wir für Ihr Objekt rechtssichere Brandschutzordnungen nach der aktuellen DIN 14096, um das Verhalten im Brandfall für alle Personen, die sich auf dem Betriebsgelände aufhalten, verbindlich zu regeln.

Diese wird in die erforderlichen Teile A, B und C gegliedert, um sowohl Besucher, als auch die Mitarbeitenden und Personen mit einem besonderen Verantwortungsbereich entsprechend zu informieren.

Teil A wird dabei öffentlich ausgehängt und richtet sich an alle anwesenden Personen. Hier werden die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall dargestellt.

Teil B richtet sich an alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten und informiert über alle wesentlichen Aspekte der Brandverhütung sowie Maßnahmen zur Einschränkung der Brand- und Rauchausbreitung. Konkret werden Flucht- und Rettungswege sowie Melde- und Löscheinrichtungen definiert.

Teil C erarbeiten wir für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz. Hier werden spezifische Handlungsanweisungen für den Schadensfall festgelegt. Dabei berücksichtigen wir stets die individuellen Auflagen aus Ihrem Baugenehmigungsverfahren sowie die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Arbeitsumfelds.

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Wir stehen Ihnen gerne für weiterführende Informationen oder einen persönlichen Beratungstermin zu Verfügung.

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Telefon 04281 959990-0
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