Während der Ausführungsplanung beraten wir bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner zu brandschutztechnischen Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutzkonzeptes. Erstellen einer Brandfallsteuertabelle.
Wir wirken mit an brandschutzrelevanten Schnittstellen, bei Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation. Prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungspflichte Sachverhalten entstanden sind.